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Betriebsinterne Meldestelle

An dieser Stelle informieren wir darüber, dass bei der ASO ab sofort eine interne Meldestelle gemäß dem am 2. Juli 2023 in Kraft tretenden Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG, Gesetz siehe unten) eingerichtet wurde. D.h. alle MitarbeiterInnen können auswählen, ob mögliche Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG der betriebsinternen oder einer externen, behördlichen Meldestelle gemeldet werden. Wir weisen darauf hin, dass Sie an die Öffentlichkeit grundsätzlich nur nachrangig herantreten dürfen, z.B. wenn nicht angemessen auf eine interne Meldung oder auf eine Meldung an eine externe Meldestelle reagiert wird. Zudem bitten wir Sie, gemäß § 7 Abs. 1 HinSchG vorrangig die betriebsinterne Meldestelle zu nutzen, damit wir ASO-Internes auch zunächst vertraulich intern überprüfen können.

Die betriebsinterne Meldestelle ist bei Herrn Middendorf angebunden. MitarbeiterInnen können sich vertraulich an Herrn Middendorf wenden und auf mögliche Verstöße gemäß § 2 HinSchG hinweisen. Die Kontaktaufnahme kann persönlich (Büro Herr Middendorf), telefonisch (0208 / 691-500), schriftlich (ASO gGmbH, Herrn Middendorf - persönlich - Elly-Heuss-Knapp-Str. 3, 46145 Oberhausen) oder per Mail (michael.middendorf@aso-ggmbh.de) sowie auch anonym erfolgen und wird gemäß § 8 HinSchG absolut vertraulich behandelt.

Informationen zu der behördlichen Meldestelle bei dem Bundesamt für Justiz erhalten Sie unter folgender Webseite:
Meldestelle Bundesamt für Justiz

Und nachfolgend das Hinweisgeberschutzgesetz:

Hinweisgeberschutzgesetz